Arbeitsrecht

Betriebsferien

Als Betriebsurlaub oder Betriebsferien wird der Zeitraum bezeichnet, in dem alle Arbeitnehmer oder zumindest der weit überwiegende Anteil der Arbeitnehmer des Betriebs Erholungsurlaub nehmen und der Betrieb vorübergehend geschlossen hat.

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