Arbeitsrecht

Bereitschaftsdienst

Bereitschaftsdienst bedeutet, dass der Arbeitnehmer sich an einer vom Arbeitgeber bestimmten Stelle innerhalb oder außerhalb des Betriebs aufhalten muss, um erforderlichenfalls unverzüglich die Arbeit aufnehmen zu können.

In diesem Rahmen kann der Arbeitnehmer während des Bereitschaftsdienstes seine Zeit weitgehend frei gestalten (vgl. BAG Urteil vom 10.06.1959 - 4 AZR 567/56).

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