Aufklärungspflicht
Aufklärungspflichten können zum Beispiel den Arbeitgeber bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags mit dem Arbeitnehmer treffen.
Weiterhin gibt es bei schon vor Abschluss eines Arbeitsvertrags bestimmte Aufklärungspflicht des Arbeitgeber und des Arbeitnehmers.
Der Arbeitgeber hat die Pflicht, den künftigen Arbeitnehmer über die Anforderungen zu unterrichten, die der in Aussicht genommene Arbeitsplatz an den Arbeitnehmer stellt, wenn überdurchschnittliche Anforderungen gestellt werden oder besondere gesundheitliche Belastungen zu erwarten sind.
Der Arbeitnehmer hingegen ist nur ausnahmsweise verpflichtet, Eigenschaften zu offenbaren, die der bevorstehenden Tätigkeit entgegenstehen. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer erkennt, dass er zur Erfüllung der Arbeitspflichten völlig ungeeignet und ihm aus diesem Grund die Leistungserfüllung unmöglich ist. Darüber hinaus hat er zulässige Fragen des Arbeitgebers wahrheitsgemäß zu beantworten.