Auffahrunfall
Der Begriff Auffahrunfall bezeichnet eine besondere Form des Verkehrsunfalls im Straßenverkehr.
Fährt jemand auf ein vor ihm befindliches Fahrzeug auf (sog. Auffahrunfall), spricht der Beweis des ersten Anscheins (Anscheinsbeweis) dafür, dass er entweder nicht den notwendigen Sicherheitsabstand eingehalten, bzw. nicht die gebotene Sorgfalt bei der Beobachtung des vor ihm fahrenden Verkehrs beachtet hat oder aber möglicherweise zu schnell gefahren ist.
Im Wege des Anscheinsbeweises wird dann ein schuldhafter Verstoß gegen § 4 Abs. S. 1 StVO angenommen.
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