Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, durch die wechselseitige Rechte und Pflichten der Vertragsparteien konkretisiert werden.
Es gibt kein spezielles Gesetz, welches die Ausgestaltung von Arbeitsverträgen regelt. Einige Regelungen finden sich jedoch im Nachweisgesetz, der Gewerbeordnung oder im Bürgerlichen Gesetzbuch. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften können tarifvertragliche Normen weitere Regelungen zum Arbeitsvertrag enthalten.
Da ein Arbeitsvertrag in der Regel durch den Arbeitgeber vorformuliert wird, handelt es sich um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die einer gesetzlichen Inhaltskontrolle unterliegen. Der Arbeitgeber darf keine Vertragsklauseln verwenden, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder für ihn überraschend sind.
Der Abschluss eines Arbeitsvertrags ist grundsätzlich formfrei möglich. Arbeitsverträge können daher mündlich, schriftlich oder durch schlüssiges Verhalten geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Gesetz, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform vorsieht. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch das Nachweisgesetz. Nach dessen Vorgaben hat jeder Arbeitgeber dem Arbeitnehmer binnen eines Monats nach Aufnahme der Arbeit eine unterschriebene Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.