Arbeitsschutz
Was versteht man unter Arbeitsschutz?
Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht.
Wesentliche Regelungen zum technischen Arbeitsschutz finden sich im Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbSchG) und im Arbeitssicherheitsgesetz (AsiG). Der Arbeitgeber hat die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen.
Neben den in § 3 ArbSchG normierten Grundpflichten sind in § 4 ArbSchG allgemeine Grundsätze festgelegt, wie der Arbeitsschutz auszugestalten ist. Danach ist die Arbeit so zu gestalten, dass eine psychische und physische Gefährdung möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird. Bei den zu treffenden Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen. Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen wie Jugendliche oder werdende Mütter sind zu berücksichtigen. Den Beschäftigten sind darüber hinaus geeignete Anweisungen zu erteilen. Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn dies aus biologischen Gründen zwingend geboten ist.