Arbeitnehmerhaftung
Die Haftung des Arbeitnehmers
Die Haftung des Arbeitnehmers bestimmt sich bei allen betrieblichen oder betrieblich veranlassten Tätigkeiten nach eigenständigen, durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) entwickelten Haftungsgrundsätzen. Die Haftung wird danach jeweils nach der Schwere des Verschuldens ermittelt.
Im Falle vorsätzlichen Handelns haftet der Arbeitnehmer für den vollen Schaden.
Bei fahrlässigem Handeln des Arbeitnehmers wird unterschieden: Kann dem Arbeitnehmer nur geringe Schuld (leichteste Fahrlässigkeit) vorgeworfen werden, entfällt jede Haftung. Hat er grob fahrlässig gehandelt (schwere Schuld), muss er grundsätzlich den vollen Schaden tragen. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Missverhältnis zwischen der Vergütung und dem Schadenrisiko besteht.
Im Falle normaler (mittlerer) Fahrlässigkeit ist der Schaden nach Billigkeitsgrundsätzen zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer aufzuteilen, wobei alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden müssen.
Im Streitfall muss der Arbeitgeber das Verschulden des Arbeitnehmers beweisen.