Anhörung des Betriebsrats
Neben der Beteiligung des Betriebsrats ist in vielen Fällen nur eine Anhörung vorgesehen. Hauptanwendungsfall ist die Anhörung des Betriebsrats zu Kündigungen.
Im Rahmen der Anhörung kann der Betriebsrat dem Arbeitgeber zum Beispiel auch Vorschläge unterbreiten. Diese Vorschläge muss der Arbeitgeber jedoch nicht unbedingt beachten. Er muss sie zur Kenntnis nehmen und kann prüfen, ob und inwieweit er darauf eingeht. Der Arbeitgeber bleibt trotzdem alleine entscheidungsberechtigt.
Mehr zum Thema
Anhörung des Betriebsrats
3 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Betriebsrat
Der Betriebsrat ist eine gewählte betriebliche Interessenvertretung, die von den Arbeitnehmern eines Betriebs gewählt wird. Dem Betriebsrat stehen (...)

Betriebsrat
Der Betriebsrat ist ein gewähltes Organ der Arbeitnehmerschaft eines Betriebes. Er vertritt die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem (...)

Arbeitgeber
Arbeitgeber ist, wer die Arbeitsleistung vom Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrages fordern kann und diesem im Gegenzug die entsprechende (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Anhörung des Betriebsrats, Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
