Arbeitsrecht

Altersgrenze

Das Arbeitsverhältnis kann neben der Beendigung durch Kündigung, dem Ablauf einer Befristung oder durch Anfechtung auch aus anderen Gründen enden, z.B. durch das Erreichen von Altersgrenzen.

Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z.B. des 65. Lebensjahres, endet, werden vom Bundesarbeitsgericht rechtlich als Befristung qualifiziert.

Mehr zum Thema Altersgrenze 2 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Befristung
Befristung Eine Befristung (echte Nebenbestimmung) iSd § 36 II Nr. 1 VwVfG ist eine Vergünstigung oder Belastung, die zu einem späteren Zeitpunkt (...)
Anfechtung des Arbeitsvertrages
Anfechtung des Arbeitsvertrages Die Möglichkeit zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages besteht grundsätzlich neben dem Recht zur Kündigung des (...)
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Altersgrenze, Erläuterung und Erklärung des Begriffs. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
Altersgrenze