Altersgrenze
Das Arbeitsverhältnis kann neben der Beendigung durch Kündigung, dem Ablauf einer Befristung oder durch Anfechtung auch aus anderen Gründen enden, z.B. durch das Erreichen von Altersgrenzen.
Vereinbarungen in Arbeitsverträgen oder Regelungen in Tarifverträgen, wonach das Arbeitsverhältnis bei Erreichen eines bestimmten Lebensalters, z.B. des 65. Lebensjahres, endet, werden vom Bundesarbeitsgericht rechtlich als Befristung qualifiziert.
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Befristung
Eine Befristung (echte Nebenbestimmung) iSd § 36 II Nr. 1 VwVfG ist eine Vergünstigung oder Belastung, die zu einem späteren Zeitpunkt (...)

Anfechtung des Arbeitsvertrages
Die Möglichkeit zur Anfechtung eines Arbeitsvertrages besteht grundsätzlich neben dem Recht zur Kündigung des (...)
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