Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag
Verwendet der Arbeitgeber zum Abschluss eines Arbeitsvertrags vorformulierte Verträge oder Formulararbeitsverträge, unterliegen diese Verträge einer Inhaltskontrolle nach den Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Sinne der §§ 305 ff. BGB.
Da der Arbeitsvertrag in der Regel durch den Arbeitgeber vorformuliert wird, handelt es sich in den meisten Fällen um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Arbeitgebers. Diese unterliegen dann der gesetzlichen AGB-Kontrolle, d.h. der Arbeitgeber darf keine Vertragsklauseln verwenden, die den Arbeitnehmer unangemessen benachteiligen oder für ihn überraschend sind.
Mehr zum Thema
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
4 weitere Einträge im Rechtswörterbuch

Arbeitsvertrag
Ein Arbeitsvertrag ist eine individuelle Vereinbarung zwischen einem Arbeitgeber und einem Arbeitnehmer, durch die wechselseitige Rechte und (...)

Arbeitsvertrag
Der Arbeitsvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Arbeitnehmer zur Leistung der versprochenen Arbeit und der Arbeitgeber zur (...)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Verwendet der Arbeitgeber zum Abschluss eines Arbeitsvertrags vorformulierte Verträge oder Formulararbeitsverträge, unterliegen diese (...)

Inhaltskontrolle
k.A. (...)
Rechtsquellen zum Thema
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
3 weitere Treffer im Gesetz
§ 305 BGB
Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
§ 305a BGB
Einbeziehung in besonderen Fällen
§ 309 BGB
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit
Diese Seite enthält Informationen zum Thema Definition Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), Erläuterung und Erklärung des Begriffs.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen sowie keine Rechtsberatung im Einzelfall angeboten.
