Erbrecht

Alleinerbe

Als Alleinerbe wird derjenige bezeichnet, der den Erblasser alleine beerbt, das heißt sein alleiniger Rechtsnachfolger wird, § 1922 BGB.

Gibt es mehrere Erben, handelt es sich um Miterben.

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Erblasser
Erblasser Erblasser ist derjenige, dessen Vermögen mit dem Tode auf eine oder mehrere Personen (...)
Erbe
Erbe Erbe ist diejenige Person, auf die mit dem Erbfall die Gesamtheit der vererblichen privaten Rechtsbeziehungen (...)
Miterbe
Miterbe k.A. (...)

Rechtsquellen zum Thema Alleinerbe 1 weiterer Treffer im Gesetz

§ 1922 BGB Gesamtrechtsnachfolge
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