Arbeitsrecht

Abwicklungsvertrag

Ein Abwicklungsvertrag wird nach dem Ausspruch einer Kündigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen.

Der Vertrag selbst löst das Arbeitsverhältnis nicht auf, sondern regelt lediglich die Modalitäten hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine zuvor vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung. Demgegenüber enthält der Aufhebungsvertrag unmittelbar eine Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

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