Abtretung
Abtretung einer Forderung
Eine Forderung kann vom Gläubiger rechtsgeschäftlich (durch Vertrag) auf einen anderen übertragen werden. Es handelt sich um eine Abtretung der Forderung. Mit dem Abschluss des Vertrags tritt der neue Gläubiger an die Stelle des bisherigen Gläubigers.
Neben dem rechtsgeschäftlichen Forderungsübergang gibt es in bestimmten Fällen auch Forderungsübergänge kraft Gesetzes (cessio legis).
Rechtsquellen zum Thema Abtretung 1 weiterer Treffer im Gesetz
§ 398 BGB
Abtretung
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