§ 112 InsO
Kündigungssperre
Ein Miet- oder Pachtverhältnis, das der Schuldner als Mieter oder Pächter eingegangen war, kann der andere Teil nach dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht kündigen:
- 1.
- wegen eines Verzugs mit der Entrichtung der Miete oder Pacht, der in der Zeit vor dem Eröffnungsantrag eingetreten ist;
- 2.
- wegen einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Schuldners.
Insolvenzordnung vom 5. Oktober 1994 (BGBl. I S. 2866), zuletzt geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 20. Juli 2022 (BGBl. I S. 1166) Alle Angaben ohne Gewähr.