§ 1592 BGB
Vaterschaft
Vater eines Kindes ist der Mann,
- 1.
- der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
- 2.
- der die Vaterschaft anerkannt hat oder
- 3.
- dessen Vaterschaft nach § 1600d oder § 182 Abs. 1 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit gerichtlich festgestellt ist.
Bürgerliches Gesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 15. Juli 2022 (BGBl. I S. 1146) Alle Angaben ohne Gewähr.