Was bedeutet die Abkürzung u. m. A.?
Bedeutung: Urschriftlich mit Akten, abgekürzt: u. m. A.
Verwendung beispielsweise im Rahmen einer behördlichen Verfügung
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Begriff Urschriftlich mit Akten (Abkürzung: u. m. A.).
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten
Informationen übernommen.
Es wird keine Rechtsberatung angeboten.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den Rechtsthemen.