Abkürzungsverzeichnis

Was bedeutet die Abkürzung Rev.?

Bedeutung: Revision, abgekürzt: Rev.

Rechtsmittel gegen eine gerichtliche Entscheidung; das mit einer Revision befasste Gericht heißt Revisionsgericht

Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Begriff Revision (Abkürzung: Rev.). Alle Angaben sind ohne Gewähr. Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernommen. Es wird keine Rechtsberatung angeboten. Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den Rechtsthemen.
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Juristische Abkürzungen