Was bedeutet die Abkürzung BPatG?
Bedeutung: Bundespatentgericht, abgekürzt: BPatG
zuständig für Entscheidungen über Beschwerden gegen Beschlüsse der Prüfungsstellen und Abteilungen des Deutschen Patent- und Markenamts
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Begriff Bundespatentgericht (Abkürzung: BPatG).
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten
Informationen übernommen.
Es wird keine Rechtsberatung angeboten.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den Rechtsthemen.