Was bedeutet die Abkürzung ABD?
Bedeutung: Ausfuhrbegleitdokument, abgekürzt: ABD
Das Ausfuhrbegleitdokument ist ein Nachweis der zuständigen Zollstelle über die Zulässigkeit der Ausfuhr bestimmter Waren.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zum Begriff Ausfuhrbegleitdokument (Abkürzung: ABD).
Alle Angaben sind ohne Gewähr.
Es wird insbesondere keine Gewähr für inhaltliche Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten
Informationen übernommen.
Es wird keine Rechtsberatung angeboten.
Bitte beachten Sie auch die weiteren Hinweise zu den Rechtsthemen.